Sanierung

Wir helfen auch in schwierigen Situationen. Zunächst muß von uns geprüft werden, ob das Unternehmen aus betriebswirtschaftlicher Sicht sanierungswürdig und sanierungsfähig ist. Kann eine positive Fortführungsprognose gegeben werden, wird auf der Basis eines von uns erarbeiteten Konzeptes eine Konsolidierung bzw. Sanierung konzipiert und umgesetzt. In der Regel müssen hierzu interne Strukturen bzw. Prozesse verändert aber auch die kapitalmäßigen Voraussetzungen geschaffen werden.

Voraussetzung für eine Weiterführung des Unternehmens ist in vielen Fällen eine kapitalmäßige Konsolidierung. Dies läßt sich häufiger als oft gedacht auch außerhalb eines gerichtlichen Insolvenzverfahrens durch eine außergerichtliche Vereinbarung mit den Gläubigern sowie in der Regel in Verbindung mit der Zuführung von neuem Kapital herstellen.

Hierbei müssen selbstverständlich sorgfältig die rechtlichen Vorschriften bezüglich einer möglichen Konkurs (Insolvenz-) Antragspflicht beachtet werden. Da von uns keine Rechtsberatung durchgeführt wird, sondern ausschließlich betriebswirtschaftliche Beratung erfolgt, kooperieren wir eng mit Rechtsanwälten und Notaren. 

Beispiele:

1. Maschinenbauunternehmen (Sondermaschinen)

Die Ausgangssituation:
Durch einen falsch kalkulierten bzw. hinsichtlich der technischen Schwierigkeiten unterschätzten Großauftrag sind Verluste in Höhe von mehreren 100.000 DM angefallen. Hinzu kommt ein konjunkturell bedingter Umsatzrückgang, dem nicht ausreichend schnell durch Personalanpassung Rechnung getragen werden kann.

Die Folge:
Große Liquiditätsengpässe, faktische Überschuldung, Kündigung des Kreditengagement durch die Hausbank.

Die Lösung:
Nach grundlegender Analyse des Unternehmens und Prüfung der Sanierungsfähigkeit: Reorganisation von Konstruktion und Fertigung, Reorganisation kaufmännischer Bereiche, wie Vor- und Nachkalkulation; parallel hierzu: außergerichtlicher Vergleich mit allen Lieferantengläubigern sowie der ehemaligen Hausbank; Eintritt eines neues Gesellschafters mit neuem Kapital, der unter Einbeziehung der alten GF die Hauptgeschäftsführung übernimmt;. Aufnahme neuer Kreditbeziehungen zu einer neuen Bank.

Das Ergebnis:
80 % der ehemaligen Arbeitsplätze sind gesichert; das Unternehmen arbeitet rentabel; die Liquidität ist ausreichend. 

2. Bürohandelsunternehmen mit Filialen bzw. Tochterunternehmen

Die Ausgangssituation:
Durch mehrere große Forderungsverluste (nicht versichert) sind Verluste aufgetreten. Einige Filialen/ Tochterunternehmen arbeiten defizitär. Der Bereich der Bürobedarfsartikel wird als unbefriedigend beurteilt. Im Vergleich zum Umsatzvolumen nicht ausreichender Betriebsmittelkredit.

Die Folge:
Aus eigener Kraft nicht zu behender Liquiditätsengpaß, unzureichende Rentabilität

Die Lösung:
Nach grundlegender Analyse des Unternehmens und Prüfung der Sanierungsfähigkeit: Reorganisation des Bereichs Bürobedarfsartikel durch Aufnahme der Zusammenarbeit mit einer großen Einkaufsorganisation; Rekonstruktion der Gesamtorganisation mit Schließung einzelner Filialen und Belieferung der Kunden durch die Zentrale; Abschluß einer Kreditversicherung; parallel hierzu: außergerichtlicher Vergleich mit allen Lieferantengläubigern ; nach Herstellung der kapitalmäßigen Konsolidierung: Gewährung eines DtA- Betriebsmittel- Kredit zu zinsvergünstigten Konditionen.

Das Ergebnis:
kapitalmäßige Konsolidierung wird erreicht; die Lieferanten werden mit vereinbarter Quote in Ratenzahlungen pünktlich bedient. ausreichende Liquidität ist sichergestellt; das Unternehmen arbeitet seitdem rentabel; 85 % der ehemaligen Arbeitsplätze sind gesichert.