Wir helfen auch
in schwierigen Situationen. Zunächst muß von uns geprüft werden, ob
das Unternehmen aus betriebswirtschaftlicher Sicht sanierungswürdig
und sanierungsfähig ist. Kann eine positive Fortführungsprognose gegeben
werden, wird auf der Basis eines von uns erarbeiteten Konzeptes eine
Konsolidierung bzw. Sanierung konzipiert und umgesetzt. In der Regel
müssen hierzu interne Strukturen bzw. Prozesse verändert aber auch
die kapitalmäßigen Voraussetzungen geschaffen werden.
Voraussetzung
für eine Weiterführung des Unternehmens ist in vielen Fällen eine
kapitalmäßige Konsolidierung. Dies läßt sich häufiger als oft gedacht
auch außerhalb eines gerichtlichen Insolvenzverfahrens durch eine
außergerichtliche Vereinbarung mit den Gläubigern sowie in der Regel
in Verbindung mit der Zuführung von neuem Kapital herstellen.
Hierbei müssen
selbstverständlich sorgfältig die rechtlichen Vorschriften bezüglich
einer möglichen Konkurs (Insolvenz-) Antragspflicht beachtet werden.
Da von uns keine Rechtsberatung durchgeführt wird, sondern ausschließlich
betriebswirtschaftliche Beratung erfolgt, kooperieren wir eng mit
Rechtsanwälten und Notaren.
Beispiele:
1.
Maschinenbauunternehmen (Sondermaschinen)
Die
Ausgangssituation: Durch einen falsch kalkulierten bzw. hinsichtlich
der technischen Schwierigkeiten unterschätzten Großauftrag sind Verluste
in Höhe von mehreren 100.000 DM angefallen. Hinzu kommt ein konjunkturell
bedingter Umsatzrückgang, dem nicht ausreichend schnell durch Personalanpassung
Rechnung getragen werden kann. Das Ergebnis: Große Liquiditätsengpässe,
faktische Überschuldung, Kündigung des Kreditengagement durch die
Hausbank.
Die
Lösung: Nach grundlegender Analyse des Unternehmens und Prüfung
der Sanierungsfähigkeit: Reorganisation von Konstruktion und Fertigung,
Reorganisation kaufmännischer Bereiche, wie Vor- und Nachkalkulation;
parallel hierzu: außergerichtlicher Vergleich mit allen Lieferantengläubigern
sowie der ehemaligen Hausbank; Eintritt eines neues Gesellschafters
mit neuem Kapital, der unter Einbeziehung der alten GF die Hauptgeschäftsführung
übernimmt;. Aufnahme neuer Kreditbeziehungen zu einer neuen Bank.
Das
Ergebnis: 80 % der ehemaligen Arbeitsplätze sind gesichert; das
Unternehmen arbeitet rentabel; die Liquidität ist ausreichend.
1.
Bürohandelsunternehmen mit Filialen bzw. Tochterunternehmen.
Die
Ausgangssituation: Durch mehrere große Forderungsverluste (nicht
versichert) sind Verluste aufgetreten. Einige Filialen/ Tochterunternehmen
arbeiten defizitär. Der Bereich der Bürobedarfsartikel wird als unbefriedigend
beurteilt. Im Vergleich zum Umsatzvolumen nicht ausreichender Betriebsmittelkredit.
Die
Folge: Aus eigener Kraft nicht zu behender Liquiditätsengpaß,
unzureichende Rentabilität
Die Lösung: Nach grundlegender Analyse des Unternehmens und
Prüfung der Sanierungsfähigkeit: Reorganisation des Bereichs Bürobedarfsartikel
durch Aufnahme der Zusammenarbeit mit einer großen Einkaufsorganisation;
Rekonstruktion der Gesamtorganisation mit Schließung einzelner Filialen
und Belieferung der Kunden durch die Zentrale; Abschluß einer Kreditversicherung;
parallel hierzu: außergerichtlicher Vergleich mit allen Lieferantengläubigern
; nach Herstellung der kapitalmäßigen Konsolidierung: Gewährung eines
DtA- Betriebsmittel- Kredit zu zinsvergünstigten Konditionen.
Das
Ergebnis:kapitalmäßige
Konsolidierung wird erreicht; die Lieferanten werden mit vereinbarter
Quote in Ratenzahlungen pünktlich bedient. ausreichende Liquidität
ist sichergestellt; das Unternehmen arbeitet seitdem rentabel; 85
% der ehemaligen Arbeitsplätze sind gesichert.