Aufbau

Nach der Gründung stellen sich vielfältige Fragen, die häufig vom Gründer nicht alleine beantwortet werden können und für die er Hilfe in Anspruch nehmen sollte.

Häufig haben sich wesentliche, im Gründungskonzept getroffene Annahmen mittlerweile verändert.

  • Wie haben die Wettbewerber auf das Gründungsvorhaben reagiert und wie wirkt sich dies auf das gegründete Unternehmen aus?
  • Ist die Marktdurchdringung wie geplant gelungen oder welche Hemmnisse gab bzw. gibt es hierbei?
  • -Welche Schwachstellen bestehen möglicherweise in den verschiedenen betrieblichen Funktionsbereichen?

Welche aussichtsreichen Expansionsmöglichkeiten gibt es, die im Sinne einer nachhaltigen Unternehmensentwicklung genutzt werden könnten? Reichen die bei Gründung gewährten Finanzierungsmittel aus? 

Die Existenzaufbauberatung versucht u.a. diese Fragen zu beantworten und bietet Lösungen.

Im Rahmen der Beratung werden konzeptionelle Hilfestellungen zur besseren Etablierung des Unternehmens am Markt sowie zur positiven Weiterentwicklung des Unternehmens gegeben. Dabei werden die eventuell bestehenden Schwachstellen herausgearbeitet und umsetzbare Lösungsvorschläge zu deren Beseitigung erarbeitet.

Gegenstand der Aufbauberatung ist vor allem das Unternehmen in seinem Markt. Es kann sich aber auch die Optimierung einzelner Funktionsbereiche als notwendig erweisen. Zur Durchführung von Aufbauberatungen hat die VBV die GoA- Grundsätze ordnungsmäßiger Aufbauberatungen herausgegeben. Die Beratungen werden von uns nach diesen Grundsätzen durchgeführt. Wie auch bei den Gründungsberatungen bieten wir ein erstes für Sie unverbindliches Erstgespräch in unserem Büro an. Auch die Aufbauberatung kann aus verschiedenen Landes- bzw. Bundesprogrammen bezuschußt werden. Z.B. zahlt das Bundeswirtschaftsministerium einen Beratungskostenzuschuß bis zu 1.500 EUR ( 50 % des Beratungshonorars) für Unternehmen, die noch nicht älter als 2 Jahre alt sind, für andere Unternehmen in Höhe von bis zu 1.500 EUR (maximal 40% des Beratungshonorars).

Maßgeblich für Bundeszuschüsse sind ab 1.1.2002 die Richtlinien über die Förderung von Unternehmensberatungen für kleine und mittlere Unternehmen vom 11.September 2001 (BAnz. S. 20313)